Über
                      uns 
                
  
              Der Kreisverband Anhalt-Bitterfeld der Gewerkschaft
              Erziehung und Wissenschaft gehört zum Landesverband
              Sachsen-Anhalt.
              
              Er ist die gewerkschaftliche Interessenvertretung für
              Beschäftigte in allgemeinbildenden- und berufsbildenden
              Schulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, in den freien
              Bildungsträgern sowie der Kindertagestätten und Horte der
              Gemeinden und freien Träger.
                 
               Satzung des
                    GEW Kreisverbandes  Anhalt-Bitterfeld 
                   
                I. Name und Sitz 
                  §1 
                  1.    Die Organisation führt den Namen
                  Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
                  Kreisverband Anhalt-Bitterfeld im folgenden GEW
                  genannt. 
                  2.    Sie ist ein Kreisverband im
                  Landesverband der GEW Sachsen-Anhalt im Deutschen
                  Gewerkschaftsbund. 
                  3.    Die Satzung des Landesverbandes
                  gilt unmittelbar mit allen Gliederungen. Sie hat
                  Vorrang vor dieser Satzung und setzt entgegenstehende
                  Bestimmungen dieser Satzung außer Kraft. 
                   
                  §2 
                  Die GEW hat ihren Sitz in der Kreisstadt Köthen. 
                   
                  II. Zweck und Aufgaben 
                  §3 
                  Zweck und Aufgaben der GEW sind: 
                  −    Wahrnehmung und Vertretung der
                  beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und
                  rechtlichen Interessen der Mitglieder. 
                  −    Ausbau der Geschlechterdemokratie 
                  −    Förderung von Bildung und
                  Erziehung 
                   
                  §4 
                  Diese Aufgaben erfüllt die GEW unter anderem durch 
                  −    Durchsetzung und Sicherung von
                  Mitbestimmungsrechten 
                  −    Mitarbeit ihrer Mitglieder in
                  Personal- und Betriebsräten und in der Tätigkeit ihrer
                  Mitglieder als Gleichstellungsbeauftragte  
                  −    Rechtsberatung zur beruflichen
                  Tätigkeit 
                  −    Vertretung ihrer Mitglieder 
                  bei der Gestaltungarbeits- und dienstrechtlicher
                  Beziehungen 
                  −    Zusammenarbeit mit Körperschaften,
                  Organisationen und Vereinigungen 
                  −    Zusammenarbeit mit Fraktionen und
                  Ausschüssen 
                  −    Einflussnahme auf die
                  Öffentlichkeit 
                  −    Veranstaltungen zur
                  gewerkschaftlichen und beruflichen Fortbildung ihrer
                  Mitglieder 
                   
                  §5 
                  Für die Durchführung von Arbeitskämpfen gelten die
                  Bestimmungen der Bundesorganisation. 
                   
                  III. Organisationsbereich 
                  §6 
                  1.    Der Organisationsbereich der GEW
                  umfasst den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. 
                  2.    Die Mitglieder können ihren
                  Wohnsitz außerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
                  haben. 
                  3.    In ihrem Bereich organisiert die
                  GEW 
                  −    Beschäftigte aus pädagogischen und
                  sozialpädagogischen Einrichtungen; Hochschulen,
                  wissenschaftlichen Instituten und
                  Forschungseinrichtungen sowie nicht betriebsgebundene
                  freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen
                  Einrichtungen 
                  −    Mitglied der GEW können auch
                  Personen sein,  
                  -    die im Anschluss an  eine
                  Tätigkeit im oben genannten Bereich in den Ruhestand
                  getreten sind oder ein politisches Amt erworben haben, 
                  -    die in einem der genannten
                  pädagogischen, sozialpädagogischen oder
                  wissenschaftlichen Beruf ausgebildet sind und
                  aufgrund  der Arbeitsplatzsituation keine
                  Beschäftigung ausüben können, 
                  -    die sich im Studium oder
                  Ausbildung zu einem der oben genannten Berufe befinden 
                  4.    Angehörige dieser
                  Organisationsbereiche werden aufgenommen ohne
                  Rücksicht auf Rasse, Alter, Geschlecht, religiöse
                  Bekenntnisse, Parteizugehörigkeit, Nationalität oder
                  dienstliche Stellung. 
                   
                  IV. Rechte der Mitglieder 
                  §7 
                  Jedes Mitglied hat das Recht, 
                  −    an Entscheidungsfindungen und
                  Beschlussfassungen der GEW teilzunehmen 
                  −    die GEW zur Vertretung seiner
                  beruflichen und sozialen Interessen in Anspruch zu
                  nehmen 
                  −    Rechtsschutz für berufliche
                  Angelegenheiten entsprechen den geltenden Richtlinien
                  zu erhalten 
                  −    Innerhalb der GEW zu wählen und
                  selbst gewählt zu werden 
                  −    Von den gewählten Gremien
                  Informationen und Rechenschaft über ihre Tätigkeit zu
                  verlangen 
                  −    Vorschläge zu unterbreiten, Kritik
                  zu üben, Eingaben und Beschwerden an sie zu richten 
                  −    an gewerkschaftlichen
                  Veranstaltungen teilzunehmen. 
                   
                  V. Gliederung 
                  §8 
                  1.    Die GEW gliedert sich in
                  Basisgruppen und Regionalgruppen  
                  2.    Basisguppen 
                  −    Alle Mitglieder, die an einer
                  Einrichtung tätig sind, bilden eine Basisgruppe. 
                  −    Mitglieder mehrerer Einrichtungen
                  können sich zu einer Basisgruppe zusammenschließen. 
                  −    Jede Basisgruppe benennt eine
                  Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner. 
                  3.    Regionalgruppen 
                  −    Im Kreisverband Anhalt-Bitterfeld
                  können Regionalgruppen gebildet werden 
                  −    Die Regionalgruppen entsprechen
                  den Grenzen der GEW Kreisverbände Anhalt-Zerbst,
                  Bitterfeld und Köthen, die bis zum 31.12.2013
                  bestanden. 
                  −    Die Regionalgruppe benennt eine
                  Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner 
                   
                   
                  VI. Fach- und Personengruppen 
                  §9 
                  1.    Es bestehen folgenden
                  Fachgruppen: 
                  a)    Schulen 
                  -    Grundschule 
                  -    Sekundarschule 
                  -    Förderschule 
                  -    Gymnasien 
                  -    Berufsbildende Schule 
                  -    Hochschule/Forschung/Lehrerbildung 
                  b)    Sozialpädagogischer Bereich 
                  -    Erzieherinnen und Erzieher in
                  Kindertagesstätten 
                  -    pädagogische Mitarbeiterinnen und
                  Mitarbeiter 
                   
                  2.    Als Personengruppen bilden sich 
                  a)    Beamte  
                  b)    Senioren 
                  c)    Mitglieder, die zur Zeit keine
                  Beschäftigung haben 
                   
                  3.    Fach- und Personengruppen
                  bearbeiten die in ihr Fachgebiet fallenden Aufgaben
                  von sich aus oder im Auftrag der GEW. 
                   
                  VII. Organe 
                  §10 
                   
                  Die Organe der GEW sind: 
                  1. Kreisdelegiertenkonferenz 
                  2. Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der
                  Basis - und Regionalgruppen 
                  3.Vorstand 
                  Die unter 1. und 2. genannten Organe sind für alle
                  Mitglieder des KV ABI öffentlich. 
                   
                  §11 
                  1.    Die Kreisdelegiertenkonferenz
                  wählt den Vorstand und bestimmt die Richtlinien für
                  die     Arbeit des GEW-Kreisvorstandes 
                  2.    Die Kreisdelegiertenkonferenz
                  setzt sich zusammen aus 
                  −    Vertreterinnen und Vertretern der
                  Basis- und Regionalgruppen  
                  −    Vertreterinnen und Vertretern der
                  Personengruppen 
                  −    dem Vorstand 
                  3.    Den Delegiertenschlüssel legt der
                  Vorstand fest. 
                  4.    Die Kreisdelegiertenkonferenz
                  findet in der Regel aller vier Jahre statt. 
                  5.    In der Zwischenzeit übernehmen
                  die Versammlungen der Vertreterinnen und Vertreter der
                  Basis- und Regionalgruppen die Aufgaben. 
                  6.    Eine außerordentliche
                  Kreisdelegiertenkonferenz kann auf Mehrheitsbeschluss
                  der Versammlung der Basisgruppenvertreterinnen uns
                  -vertreter einberufen werden.  
                  7.    Jede Delegierte bzw. jeder
                  Delegierter hat nur eine Stimme. 
                  8.    Seine Beschlüsse fasst die
                  Kreisdelegiertenkonferenz mit einfacher
                  Stimmenmehrheit der Anwesenden. 
                  9.    Für Satzungsänderungen ist eine
                  Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich. 
                   
                  §12 
                  1.    Der Versammlung der
                  Vertreterinnen und Vertreter der Basis- und
                  Regionalgruppen gehören an 
                  −    die Vertreterinnen und Vertreter
                  der Basis- und Regionalgruppen 
                  −    der Vorstand 
                  2.    Sie findet in der Regel einmal im
                  Jahr statt 
                   
                   
                  VIII. Kreisvorstand 
                  §13 
                  1.    Der Kreisvorstand führt im Rahmen
                  der Beschlüsse der Kreisdelegiertenkonferenz und der
                  Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der
                  Basis- und Regionalgruppen die laufende Arbeit der
                  GEW. 
                  2.    Grundlagen der Arbeit des
                  Kreisvorstandes werden in einer Geschäftsordnung
                  geregelt. 
                   
                  § 14 
                  1.    Der Vorstand setzt sich zusammen
                  aus: 
                  a.    der bzw. dem Vorsitzenden 
                  b.    der Stellvertreterin bzw. dem
                  Stellvertreter für Finanzen (Schatzmeister) 
                  c.    der Stellvertreterin bzw. dem
                  Stellvertreter für Rechtsschutz 
                  d.    der Stellvertreterin bzw. dem
                  Stellvertreter für gewerkschaftliche Bildung und
                  Öffentlichkeitsarbeit 
                  e.    der Stellvertreterin bzw. dem
                  Stellvertreter für Personal- und Betriebsräte 
                  f.    den Ansprechpartnerinnen bzw.
                  Ansprechpartnern der Regionalgruppen 
                  g.    weiteren Vorstandsmitgliedern
                  verantwortlich für die Fach- und Personengruppen:  
                  −    Grundschule 
                  −    Sekundarschule 
                  −    Förderschule 
                  −    Berufsbildende Schule 
                  −    Gymnasium  
                  −    Hochschule/Forschung/Lehrerbildung 
                  −    Kindertagesstätten 
                  −    Pädagogische Mitarbeiterinnen 
                  −    Senioren 
                  −    Beamte  
                  −    Schulleitungen und Verwaltungen 
                   
                  2.    Die unter 1a. bis 1f. genannten
                  Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden  
                  Vorstand. 
                   
                  §15 
                   
                  1.    Die bzw. der Vorsitzende leitet
                  die Arbeit der GEW und vertritt sie gemeinsam mit
                  einem der Stellvertreter des Kreisvorstandes oder
                  allein im Rahmen der bestehenden Beschlüsse der
                  Kreisdelegiertenkonferenz, der Versammlung der
                  Vertreterinnen und Vertreter der Basis- und
                  Regionalgruppen und des Kreisvorstandes. 
                  2.    Bei Verhinderung oder beim
                  Ausscheiden der bzw. des Vorsitzenden zeitweilig oder
                  auf Dauer leitet ein stellvertretendes Mitglied des
                  Kreisvorstandes,  welches vom Vorstand bestimmt
                  wird, die GEW. 
                   
                  IX. Finanzen 
                  §16 
                  1.    Die Finanzverwaltung der GEW wird
                  durch eine von den Vertreterinnen und Vertretern der
                  Basis- und Regionalgruppen zu beschließende Haushalts-
                  und Kassenordnung geregelt. 
                  2.    Es wird eine
                  Kassenprüfungskommission gebildet. Diese besteht aus
                  drei Mitgliedern, die nicht dem Kreisvorstand
                  angehören dürfen. Die Wahl der Kommissionsmitglieder
                  obliegt der Kreisdelegiertenkonferenz. 
                        
                   
                   
                  X. Schlussbestimmungen 
                  §17 
                  Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. 
                        
                   
                   
                  (Beschlossen von der Mitgliedervollversammlung zur
                  Gründung des GEW-Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld am
                  15.10.2013) 
                   
                
               
              
             | 
            
               
                
               
             |